Urlaub oder leerstehende Wohnung: Wasser abdrehen – ja oder nein?
Was Ihre Versicherung dazu sagt
In vielen österreichischen Haushaltsversicherungen steht eine Obliegenheit, die kaum jemand liest: Bei längerer Abwesenheit (oft ab 72 Stunden, je nach Polizze) müssen wasserführende Leitungen abgesperrt werden. Passiert ein Leitungswasserschaden, während Sie zwei Wochen am Meer sind und der Haupthahn offen war, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Der Handgriff kostet zehn Sekunden – die Diskussion mit der Versicherung Monate.
Die 10-Minuten-Checkliste vor der Abreise
Wasserhaupthahn zudrehen (und einmal kurz einen Hahn öffnen, um den Druck aus der Leitung zu nehmen). Waschmaschinen- und Geschirrspüler-Zulauf schließen – die Schläuche sind die häufigste Schadensquelle überhaupt. Im Winter zusätzlich: Heizung nicht ganz abschalten, sondern auf Frostschutz oder etwa 15 °C stellen, damit Leitungen in Außenwänden nicht einfrieren. Bei Häusern: Außenwasserhähne entleeren und absperren.
Extra-Tipp für längere Abwesenheit: Einem Nachbarn den Schlüssel und unsere Nummer dalassen. Im Ernstfall zählt, wie schnell jemand reagiert – nicht, wie schnell Sie zurückfliegen.
Rückkehr: Warmwasser mit Bedacht
Nach mehr als ein paar Tagen Stillstand das Warmwasser an allen Entnahmestellen 2–3 Minuten heiß durchspülen und dabei die Aerosole nicht direkt einatmen (Stichwort Legionellen – Details in unserem eigenen Ratgeber dazu). Danach Haupthahn auf, Geräte-Zuläufe auf, einmal alle Anschlüsse auf Dichtheit ansehen. Fertig – und deutlich entspannter als jede Schadenmeldung.